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Umsatzsteuer | Rechnungsberichtigung durch Abtretung an Vertragspartner
Eine Rechnungsberichtigung, die wegen des unrichtigen Ausweises von USt erforderlich wird, kann auch durch eine Abtretung des sich aufgrund der Berichtigung ergebenden USt-Erstattungsbetrags an den Leistungsempfänger erfolgen.
[i]Abtretung muss berichtigten USt-Betrag erkennen lassen Voraussetzung ist allerdings, dass in der Abtretung die konkrete Rechnung und der USt-Betrag aufgeführt werden, insbesondere wenn mit der Abtretung mehrere Rechnungen berichtigt werden. Außerdem muss die Abtretung dem FA auf dem FA-Formular nach § 46 AO angezeigt werden, damit sie wirksam wird.
[i]USt-Ausweis trotz Reverse ChargeDer Kläger hatte dem U in den Jahren 2007 bis 2009 USt für die Vermietung von Messeflächen in Rechnung gestellt, obwohl das Reverse Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 3 Nr. 5 UStG galt. Er schuldete damit nach § 14c Abs. 1 UStG die USt, weil er die USt unrichtig ausgewiesen hatte. Im Jahr 2012 tr...