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Bilanzierung | Keine Abzinsung eines nicht fremdüblichen Darlehens
Eine unverzinsliche Darlehensverbindlichkeit ist dann nicht abzuzinsen, wenn sie wegen fehlender Fremdüblichkeit steuerlich nicht anzuerkennen ist. Denn nach dem FG Münster gilt die Abzinsungsregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG nur für Verbindlichkeiten des Betriebsvermögens. Eine nicht fremdübliche Verbindlichkeit ist aber dem Privatvermögen zuzuordnen; die Auszahlung des Darlehens auf das Betriebskonto hätte als Einlage erfasst werden müssen.
[i]Abzinsungsgewinn von ca. 50 %Im Streitfall hatte ein Einzelunternehmer unter der Bilanzposition „kurzfristige Darlehen“ Verbindlichkeiten gegenüber seiner Ehefrau und gegenüber seiner Mutter von ca. 900.000 € ausgewiesen. Weder gab es schriftliche Kreditverträge, noch waren Sicherheiten bestellt oder Vereinbarungen über Verzinsung und Rückzahlung getroffen worden. Außerdem war der Einz...