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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 4/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch nach der Änderung des Hochschulrechts im Zusammenhang mit dem sog. Bologna-Prozess unterfallen Promotionsstudierende nicht der Krankenversicherung der Studierenden.

2. Die beitragsrechtliche Gleichstellung von im Ausland studierenden freiwillig Versicherten mit pflichtversicherten Studierenden (§ 240 Abs. 4 S. 7 SGB V) reicht nicht weiter als die diesem Versicherungspflichttatbestand immanenten Grenzen.

Fundstelle(n):
CAAAG-36814

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