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LSG Bayern Urteil v. - L 6 R 736/15

Leitsatz

Leitsatz:

Wird eine persönliche Untersuchung verweigert, liegt ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht vor. Verweigerungsrecht besteht nur bei wichtigem Grund. Kann der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt werden, ergeht eine Entscheidung nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast.

Fundstelle(n):
IAAAG-36796

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