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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 223/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wird die Übernahme des Genomtests einer in Kalifornien/USA gelegenen Firma beantragt, muss der Krankenkasse diese Leistung sowie der Leistungserbringer benannt werden, weil andernfalls nur eine Voranfrage vorliegt.

2. Der Genomic Health Oncotype DX Brustkrebstest eines in Kalifornien/USA gelegenen Genom Institutes zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Fundstelle(n):
EAAAG-36793

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