Steuerhinterziehung: Steuervorteil bei Bewirken eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheids
Gesetze: § 180 AO, § 370 Abs 1 AO, § 10a GewStG, § 11 GewStG, §§ 11ff GewStG
Instanzenzug: LG Schwerin Az: 31 KLs 6/11
Tenor
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom werden als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat, dass ein unrichtiger Gewerbesteuermessbescheid ebenso wie ein unrichtiger Feststellungsbescheid zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns nach § 180 AO (, BGHSt 58, 50) und die Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG (, NZWiSt 2012, 75) nicht gerechtfertigte Steuervorteile im Sinne des § 370 Abs. 1 AO darstellen.
Graf Jäger Radtke
Mosbacher Bär
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:120716B1STR132.16.0
Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 16 Nr. 1
wistra 2016 S. 410 Nr. 10
LAAAG-36581