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BFH | Lieferort bei Versendung über Konsignationslager
Die Klägerin lieferte aus Spanien an ihren Kunden über ein von ihr beauftragtes Lager. Die Warenlieferungen erfolgten auf der Grundlage sog. zentraler Lieferverträge. Diese regelten die zu liefernden Gegenstände, die Kaufpreise sowie die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen. Die konkreten Liefermengen und Lieferdaten ergaben sich erst aus sog. Lieferabrufplänen, die der Kunde der Klägerin übersandte. Nur der Lieferabruf galt als bindend und führte zu einem Kaufvertrag; auch Warenmenge und Liefertermin wurden erst durch den Lieferabruf festgelegt. Die Klägerin hatte die erforderliche Kapazität sicherzustellen, um die Warenmengen einschließlich Vorschaumengen aus Lieferabrufen erfüllen zu können. Die in das Lager versandten Waren entsprachen mengenmäßig dem Bedarf des Kund...