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FG Hamburg | Zurechnung der von einer Personengesellschaft an ihre inländischen Gesellschafter gezahlten Sondervergütungen zu einer ausländischen Betriebsstätte
(1) Beteiligt sich eine Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer (gewerblich geprägten) GmbH & Co. KG an einer in Großbritannien ansässigen Personengesellschaft, welche dort eine Betriebsstätte unterhält, kann Letztere den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft für Zwecke des DBA Großbritannien (von 1964) eine (anteilige) Betriebsstätte vermitteln. (2) Die von der Fondsgesellschaft aufgrund vertraglicher Grundlage an ihre Gesellschafter gezahlten Sondervergütungen sind gem. Art. XVIII i. V. mit Art. III DBA Großbritannien von der Besteuerung freizustellen, wenn sie dieser durch die britische Personengesellschaft vermittelten Betriebsstätte zuzuordnen sind. (3) Für [i]DBA Großbritannien (1964) unter NWB DokID NWB MAAAA-87601 die Zuordnung von Sondervergütungen zu einer in Großbritannien belegenen Betriebsstätte gem. Art. III DBA Großbritannien gelten die auch im innerstaatlichen...