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Zwangsvollstreckung in der Schweiz? – Grundzüge der sog. „Schuldbetreibung“!
Die Schweiz ist – zu Recht – nicht nur bei Urlaubern beliebt. Sie ist wohl auch nach wie vor und global betrachtet einer der führenden Wirtschaftsstandorte. Laut einem alljährlichen Bericht des World Economic Forum (WEF) ist die Alpenrepublik abermals das wettbewerbsfähigste Land der Welt (Quelle: http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/wirtschaftsstandort-schweizbleibt-die-nummer-1-491247 ). Nichtsdestotrotz bleibt es nicht aus, dass Deutsche auch in der Schweiz ihre Zahlungsansprüche manchmal zwangsweise durchsetzen müssen. Wie das geht, erfahren Sie in Grundzügen in diesem Beitrag.
Das Unternehmen U ist Dauer-Mandant der Anwaltskanzlei A. Es beliefert regelmäßig den Schweizer S mit von ihm benötigten Materialien. Die Kaufpreis- Zahlungen des S erfolgen ab einem gewissen Zeitpunkt zögerlich, irgendwann gar nicht mehr. U fragt A um Rat: „Könnte es Sinn machen, die aufgelaufenen Forderungen i. H. v. insgesamt 3.000 € in der Schweiz geltend zu machen – ggf. zwangsweise?“
Rechtliche Ausgangslage in der Schweiz
Kurz zur rechtlichen Ausgangslage in der Schweiz: Dort ist – wie bei uns auch (vgl. nur §§ 227 ff. BGB) – die Selbsthilfe des Gläubigers grundsätzlich verboten. Eine Zwangsvollstreckun...