Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
im Rahmen einer Außenprüfung - Zugrundelegung eines oberhalb der
Richtsatzsammlung liegenden Rohgewinnaufschlagsatzes
Leitsatz
1. Eine
abschließende und damit beide Beteiligte bindende Verständigung
ist - unter der Voraussetzung der Beteiligung eines zur Entscheidung
über die Steuerfestsetzung befugten Amtsträgers - auch im Rahmen
einer Außenprüfung möglich.
2. In
Einzelfällen können die Rohgewinnaufschlagsätze auch außerhalb des
von der Richtsatzsammlung ausgewiesenen Rahmens liegen, da es sich
sowohl beim oberen als auch unteren Satz nicht um einen absoluten,
sondern um einen gewogenen Wert handelt.
3. Ein
oberhalb des Rahmens von 186 % - 400 % liegender Rohgewinnaufschlagsatz von
588 % erscheint im Bereich asiatischer Restaurants erzielbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 10 Nr. 8 DStRE 2018 S. 554 Nr. 9 EFG 2017 S. 357 Nr. 5 PStR 2017 S. 79 Nr. 4 EAAAG-36498
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