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Gewerbesteuer | Atypisch stille Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrieb. (2) Der Inhaber des Handelsgewerbes hat für jeden dieser Gewerbebetriebe jeweils eine eigenständige Gewerbesteuererklärung abzugeben.
Letztlich obsiegte die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, deren gesamter Betrieb Gegenstand einer atypisch stillen Gesellschaft und deren Mitunternehmer die GmbH & Co. KG als Geschäftsinhaberin und stille Ges...