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Ordentliche Kündigung
Voraussetzungen für eine fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei einseitig durch Kündigung beendet werden. Zu unterscheiden sind insoweit die ordentliche und die außerordentliche Kündigung sowie die Sonderfälle der Verdachts-, der Druck- und der Änderungskündigung. Im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung sind zudem zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Schließlich dient das Arbeitsrecht in weiten Teilen dem Arbeitnehmerschutz (Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht, München 2016, Rn. 1). Die regelmäßige Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist die fristgebundene ordentliche Kündigung. Eine solche unterliegt bestimmten Voraussetzungen.
I. Kündigungserklärung
Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht und erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu kündigenden Vertragsteil, d.h. dem Kündigungsempfänger ().
1. Form der Kündigungserklärung
Die Kündigungserklärung bedarf zwingend der schriftlichen Form (§ 623 BGB i.V.m. § 126 BGB). Dies bedeutet, dass dem Kündigungsempfänger das von dem kündigenden Vertragsteil eigenhändig unterschriebene Dokument zugehen muss (z.B. persönliche Aushändigung, Einwurf in den Briefkasten). Wird diesem ...