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Anwendung von § 3c EStG bei Mitunternehmerschaften
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Mit dem ZollkodexAnpG erfolgte eine gesetzliche Neuregelung zu § 3c Abs. 2 EStG. Das Gesetz definiert grundsätzlich einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Betriebsausgaben und einem teilweise steuerfreien Beteiligungsertrag.
Der Gegenbeweis durch Fremdüblichkeit wird nach der Auffassung des Autors nur in Ausnahmefällen zu führen sein, da sich dieser auf die Verzinsung und die Besicherung erstrecken muss. Insbesondere ist zu vermuten, dass die Finanzverwaltung in Krisensituationen argumentiert, eine Bank hätte keine weiteren Fremdmittel mehr bereitgestellt.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass auch in der Krise stehen gelassene Darlehen als nicht mehr fremdüblich beurteilt werden.
Die Anwendung von § 3c Abs. 2 Sätze 2 ff. EStG ist erstmals für Wirtschaftsjahre vorgeschrieben, die nach dem beginnen.
Zu beachten ist im Vergleich zur ursprünglichen Verwaltungsauffassung –, dass die gesetzliche Anordnung, im Fall von Personengesellschaften § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden, nur dann greift, wenn der Steuerpflichtige zu mehr als einem Viertel unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital dieser Körperschaft beteiligt ist oder war.
Der Anwendungsbereich de...