Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden
Verwaltungsanweisungen
Berechtigungsmanagement für die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung; Nutzung der amtlichen Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren für die ElsterKontoabfrage, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2014, 806
Berechtigungsmanagement für die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung; Amtliches Vollmachtsmuster, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2014, 1400
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren; Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen, des Beiblatts zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen, BMF-Schrb. vom 8..7.2019, BStBl I 2019, 594 (Anh. III.4).
1. Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Verfahren
1.1 Erteilung der Vollmacht
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Die Bevollmächtigung der Person und der Inhalt der Vollmacht sind grundsätzlich an keine Form gebunden. Vollmacht und Untervollmacht können gegenüber dem Vertreter oder gegenüber der FinBeh. formlos erklärt werden (§ 80 Rz. 9 ff.). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch schriftliche, elektronische Übermittlung der Vollmacht oder durch mündliche Bestätigung der Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber an Amtsstelle geführt werden ...