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Steuerrecht | Abgabetermine für die Steuererklärung 2016
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben wie üblich die Abgabetermine für die Steuererklärung im Wege der üblichen allgemeinen Fristverlängerung wie folgt festgelegt:
Nicht steuerlich vertretene Steuerpflichtige müssen die Steuererklärung zur ESt, USt, GewSt bzw. KSt bis zum gesetzlichen Termin am abgeben.
Bei [i]Gesetzlicher Abgabetermin: 31.5.2017steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen wird eine allgemeine Fristverlängerung bis zum gewährt. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist auch bis zum verlängert werden.
Bei [i]Allgemeine Fristverlängerung bis 31.12.2017 bei steuerlicher Vertretungsteuerlich vertretenen Steuerpflichtigen kann die Abgabe der Steuererklärung in bestimmten Fällen auch schon vor dem verlangt werden (sog. Vorabanforderung). Vorabanforderungen sind insbesondere dann zuläss...