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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Anzahlungen – EuGH muss entscheiden
Beide USt-Senate des BFH haben Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, die den Vorsteuerabzug aus geleisteten Anzahlungen betreffen:
Der EuGH soll entscheiden, ob ein anzahlender Unternehmer einen Vorsteuerabzug aus der Anzahlung hat, wenn der Anzahlungsempfänger von vornherein vorhat, seine S. 103 [i]Drei VorlagefragenLeistung nicht zu erbringen, sondern die Anzahlung betrügerisch zu vereinnahmen (Vorlagefrage 1).
[i]Vorlagebeschlüsse beider USt-SenateWeiterhin soll der EuGH entscheiden, ob ggf. der Vorsteuerabzug, falls er denn besteht, zu berichtigen ist oder ob dies die Rückzahlung der Anzahlung durch den Anzahlungsempfänger voraussetzt (Vorlagefrage 2). Schließlich soll der EuGH einen Erstattungsanspruch des anzahlenden Unternehmers gegen das FA prüfen (Vorlagefrage 3).
U leistet [i]Anzahlungsempfänger betrügt den anzahlenden Unternehmerim Ja...