Einkommensteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2017
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§ 93 Schädliche Verwendung
BStBl 2013 I 1022; BStBl 2014 I 97.
Myßen/Fischer, Grundzüge der Riester-Förderung – Wohnriester, schädliche Verwendung und verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen, NWB 2011, 4304.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die steuerliche Förderung dient allein der Altersvorsorge des Zulageberechtigten in Form der Auszahlung einer Altersleistung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahrs. Entnimmt der Zulageberechtigte das Altersvorsorgevermögen bereits zu einem früheren Zeitpunkt, wird dieser Zweck verfehlt und es liegt grundsätzlich eine schädliche Verwendung vor. Während in § 92a Abs. 2a und 3 EStG die Zweckverfehlung in den Fällen des Wohn-Riester geregelt ist, regelt § 93 EStG dies in den übrigen Fällen. Als Folge der schädlichen Verwendung muss die Förderung in Form der Zulage zurückgezahlt werden – ohne den zwischenzeitlich erwirtschafteten Ertrag (z. B. Zinsen). Letzterer muss jedoch nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert werden.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Durch JStG 2010 v. wurde § 93 Abs. 4 EStG eingefügt, um Zweckverfehlungen bei wohnwirtschaftlicher Verwendung eines Darlehens zu erf...