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Track 18-20 | Reisekosten: Erste Entscheidungen der Finanzgerichte zur Reform ab 2014
Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte und bestimmt der Arbeitgeber, dass sich der Arbeitnehmer arbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen, darf für die Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zu dem sog. Sammelpunkt gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG 2014 nur die Entfernungspauschale angesetzt werden. Wir informieren Sie über erste Entscheidungen zum neuen Recht.
Track 18 | Sonderregelung für Fahrten zu einem Sammelpunkt
Die ersten Entscheidungen zum neuen, lohnsteuerlichen Reisekostenrecht ab 2014 hat das Finanzgericht Nürnberg getroffen. Es geht um die erste Tätigkeitsstätte und den Arbeitgeber-Sammelpunkt. Als Anregung für das Gespräch mit betroffenen Mandanten erläutern wir in den nächsten Minuten die Hintergründe.
Der für das steuerliche Reisekostenrecht zentrale Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte” ist bekanntlich seit 2014 durch die erstmals gesetzlich definierte „erste Tätigkeitsstätte” ersetzt worden. Diese wird definiert als „ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist”. Es kann höchstens eine erste Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis geben. Diese bestimmt sich zun...