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Track 02-03 | Haushaltsnahe Leistungen: BMF akzeptiert steuerzahlerfreundliche BFH-Urteile
Das BMF hat sich der Auffassung des BFH angeschlossen, wonach der Begriff „im Haushalt” auch das angrenzende Grundstück umfasst, wenn die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Begünstigt sind laut dem überarbeiteten Anwendungsschreiben auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze. Wer seine Haustiere zu Hause versorgen und betreuen lässt, profitiert ebenfalls von dem Steuervorteil des § 35a EStG.
Track 02 | Funktionaler Begriff des Haushalts, Erschließungskosten und Anliegerbeiträge
Lange hat sich das Bundesfinanzministerium geziert. Schlussendlich blieb dem BMF aber doch nichts anderes übrig, als die steuerzahlerfreundlichen Urteile des Bundesfinanzhofs zu haushaltsnahen Leistungen zu akzeptieren. Die Erweiterungen sind ab sofort zu berücksichtigen – in allen offenen Fällen.
Die wohl wichtigste Neuerung ist: Der Begriff „im Haushalt” kann künftig auch das direkt angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise die Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstl...