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NWB EV 2/2017 S. 41

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Im November 2016 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht. Damit soll das Ziel der Bundesregierung umgesetzt werden, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besonders in kleinen Unternehmen und unter Beschäftigten mit niedrigem Einkommen zu stärken.

Die wichtigsten Eckpunkte sind das sogenannte Sozialpartnermodell, bei dem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung als Beitragszusage ohne eigenes Haftungsrisiko anbieten können, und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung.

Reine Beitragszusagen möglich
Bisher hat die Pflicht zu einer Mindestrenten-Garantie („Subsidiärhaftung“) in...