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NWB EV 2/2017 S. 45

Kirchensteuer – Sonderausgabenabzug bei tariflich besteuerten Kapitalerträgen (FG)

Die Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer abgeführte Kirchensteuern gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz EStG gilt nicht, wenn eine der Abzugsteuer unterliegende Gewinnausschüttung aufgrund einer Betriebsaufspaltung den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen ist.

Quelle: NWB SAAAF-89243