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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 20/14

Gesetze: SGB V § 72 Abs. 1 S. 2; SGB V § 95 Abs. 1a

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann Gründer eines MVZ im Sinne von § 95 Abs. 1a S. 1 SGB V in der Fassung des GKV-VStG sein.

2. Nicht vom Bestandsschutz der Zulassung nach § 95 Abs. 1a S. 2 SGB V umfasst ist die Möglichkeit für ein zugelassenen MVZ ein neues MVZ zu gründen.

3. § 95 Abs. 1a S. 2 SGB V ist nach § 72 Abs. 1 S. 2 SGB V entsprechend auf zugelassene MVZ anwendbar.

Fundstelle(n):
FAAAG-35170

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