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BFH | Keine Steuerermäßigung bei mit ausländischer Erbschaftsteuer belastetem Vorerwerb
Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb ist für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren.
Der in Deutschland wohnhafte Kl. war Alleinerbe seiner verstorbenen Mutter (M). Zuvor hatte M von ihrer Tochter T geerbt, mit der sie bis zu deren Tod in Österreich lebte. Der Nachlass der T wurde erst nach dem Tod der M verteilt. Somit erhielt der Kl. als Erbe der M auch deren Anteil am Nachlass der T. Für den Vorerwerb der M wurde in Österreich Erbschaftsteuer festgesetzt und vom Kl. bezahlt. Das deutsche Finanzamt berücksichtigte die österreichische Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit, lehnte aber eine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG ab. Nach dieser Vorschrift ist eine Steuerermäß...