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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags
(1) Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind i. d. R. auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. (2) Allerdings kann sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten für eine solche Feier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Der Werbungskostenabzug für eine Geburtstagsfeier ist insbesondere dann möglich, wenn die Feier nicht in erster Linie der Ehrung des Jubilars und damit nicht der repräsentativen Erfüllung gesellschaftlicher Konventionen, sondern dem kollegialen...