Bei der durch Beteiligung an GbR verursachter Privatinsolvenz des Gesellschafters kein Vorsteuerabzug der Insolvenzmasse aus
der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
Leitsatz
1. Ist wegen Schulden einer GbR das Insolvenzfahren über das Vermögen des für die Schulden der GbR haftenden Gesellschafters
eröffnet worden und ist nur die GbR, nicht aber der Gesellschafter umsatzsteuerlicher Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG,
steht der Insolvenzmasse kein Vorsteuerabzug aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu. Die Insolvenz aller Gesellschafter
der GbR kann im Hinblick auf den Vorsteuerabzug auch nicht einer Insolvenz der Gesellschaft gleichgesetzt werden.
2. Bei Auflösung der GbR (siehe 1.) geht die Unternehmereigenschaft nicht auf einen bzw. mehrere Gesellschafter über. Zum
einen liegt kein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge vor, zum anderen erlischt die Unternehmereigenschaft auch bei einer Auflösung
der GbR erst dann, wenn alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen der Gesellschaft (auch gegenüber dem FA) und unter den Gesellschaftern
beseitigt sind.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 25 DStRE 2017 S. 1178 Nr. 19 DAAAG-35016
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