Steuerbilanzpolitik …
... bei Teilwertabschreibungen
Das BMF hat mit Datum vom ein neues Schreiben zur Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG veröffentlicht. Damit befasste sich das BMF wiederholt mit den für eine zulässige Teilwertabschreibung notwendigen Anforderungen an die Bestimmung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sowie dem Wertaufholungsgebot im Zusammenhang mit Teilwertabschreibungen. Die aktuell geführten Diskussionen zur Teilwertabschreibung in der Steuerbilanz haben ihren Ursprung im Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit im Zuge des BilMoG und der in diesem Zusammenhang vom BMF ausdrücklich gestatteten Möglichkeit der eigenständigen Steuerbilanzpolitik. Wahlrechte, die allein steuerlich bestehen, können seit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden. Zwirner und Zimny behandeln ab das neue BMF-Schreiben unter dem Aspekt der Steuerbilanzpolitik.
Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen, stellen ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Durch fortschreitende Technisierung ist es möglich, digitale Grundaufzeichnungen unerkannt zu löschen oder zu ändern. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und gehandelt: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen soll auf Basis gesetzlicher Regelungen und technischer Maßnahmen die Unveränderbarkeit an digitalen Grundaufzeichnungen sichergestellt werden. Herrfurth stellt ab das neue Gesetz vor. Leider bleibt die grundsätzliche Kritik am gesetzlichen Konzept und dessen Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Steuerausfällen im Zusammenhang mit der Nutzung von elektronischen Kassensystemen bestehen. Die Vorschriften zur technischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Kassensysteme werden vollständig in eine bisher nicht vorgelegte Rechtsverordnung verlagert.
Verlustverrechnung bei Körperschaften
Feldgen behandelt ab das jüngst im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften. Nachdem sich der Verfasser bereits in einer früheren Ausgabe der StuB mit dem Regierungsentwurf zum § 8d KStG-E auseinandergesetzt hat, konzentriert sich dieser Beitrag auf die wesentlichen Änderungen des vorliegenden Gesetzes im Vergleich zum Regierungsentwurf. Zugleich werden erste Überlegungen zum Schicksal des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG in Umstrukturierungsfällen sowie im Falle des Treuhandmodells angestellt.
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 2/2017 Seite 1
NWB AAAAG-34995