Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeit bei
Aufwendungsersatz für einen Auditor im Akkreditierungsverfahren für
Bachelor- und Masterstudiengänge
Leitsatz
Begünstigende Tätigkeiten, für die der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch genommen werden kann, erfordern die Entwicklung
geistiger und leiblicher Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen bzw. die Leitung von Übungen, in
denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln oder erproben.
Als vergleichbare Tätigkeiten können nur solche Tätigkeiten eingestuft werden, die zumindest eine pädagogische Ausrichtung
haben.
Die Tätigkeit als Auditor im Akkreditierungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge nach dem Bologna-Beschluss hat
keine pädagogische Ausrichtung und berechtigt demzufolge nicht zur Inanspruchnahme des Freibetrages für nebenberufliche Tätigkeiten
nach § 3 Nr. 26 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): QAAAG-34994
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