BFH - VI R 68/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 13, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 6 Abs 6, EStG § 6c, EStG § 4 Abs 3
Rechtsfrage
Kann bei der Ermittlung des Gewinns aus der Entnahme eines im Jahr 1984 durch einen Grundstückstausch erworbenen landwirtschaftlichen Grundstücks unterstellt werden, der Steuerpflichtige habe die stillen Reserven des im Jahr 1984 weggetauschten Grundstücks gemäß § 6c i.V.m. § 6b EStG auf das seinerzeit erhaltene und nun entnommene Grundstück übertragen, wenn er weder einen Veräußerungsgewinn aus dem Tauschgeschäft erklärt noch ein Verzeichnis nach § 6c Abs. 2 EStG geführt hat?
Buchwert; Entnahme; Landwirtschaft; Stille Reserven; Tausch; Wahlrecht
Fundstelle(n):
IAAAG-34975