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BFH  - I R 75/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8b Abs 7, AEUV Art 49, AEUV Art 63, EG Art 43, EG Art 56, DBA Indien Art 23 Abs 1 Buchst a

Rechtsfrage

Folgt aus der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteile Itelcar vom C-282/12, EU:C:2013:629, und Kronos International vom C-47/12, EU:C:2014:2200) die Nichtanwendbarkeit der sog. Schachtelstrafe gemäß § 8b Abs. 7 KStG 1999 i.d.F. des StBereinG 1999 in Drittstaatenfällen wegen Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG, jetzt Art. 63 AEUV) oder wird bei einer gesetzlich qualifizierten Mindestbeteiligungsquote von 10 v.H. die Kapitalverkehrsfreiheit von der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG, jetzt Art. 49 AEUV) verdrängt?

Abzugsverbot; Betriebsausgabe; Doppelbesteuerung; Kapitalverkehrsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Schachteldividende

Fundstelle(n):
HAAAG-34945

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