BFH - I R 67/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 50d Abs 8, EStG § 34c Abs 3, EStG § 34c Abs 6 S 6, DBA Frankreich Art 13 Abs 5 Buchst a, DBA Frankreich Art 13 Abs 1 S 1, DBA Frankreich Art 20 Abs 1, DBA Schweiz Art 15a
Rechtsfrage
1. Bestimmt sich das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der im Inland ansässige Kläger aus einer Tätigkeit auf französischem Territorium eines Schweizer Flughafens erzielt, nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich 1959/1969/2001 anstelle der Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992?
2. Hat die Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht nach § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2003, wenn die Einkünfte im Tätigkeitsstaat nicht besteuert wurden, weil sie dort (pflichtwidrig) nicht erklärt worden sind?
3. Ist die Anwendung des § 34c Abs. 3 i.V.m. Abs. 6 Satz 6 EStG ausgeschlossen, wenn die Besteuerung im ausländischen Staat aufgrund Vortäuschung eines Wohnsitzes erfolgt ist?
Besteuerungsrecht; Doppelbesteuerung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Grenzgänger; Rückfallklausel; Steuerabzug
Fundstelle(n):
TAAAG-34941