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Insolvenzgeld: Umlage nur noch 0,09 %
Die Insolvenzgeldumlage, die Unternehmer vom rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalt zahlen müssen, ist zum Jahresbeginn von 0,12 % auf 0,09 % gesenkt worden. Die Umlage wird fällig, weil Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld haben, wenn ihnen der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr zahlen kann.