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BMF 23.12.2016 IV C 2 - S 2770/16/10002, NWB 4/2017 S. 243

Körperschaftsteuer | Auswirkung der Änderung des § 253 HGB auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften

Das zu den Auswirkungen der Änderung des § 253 HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften Stellung genommen.

Anmerkung:

Durch Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl 2016 I S. 396) wurde der handelsrechtliche Ansatz von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen geändert. Abzuzinsen sind derartige Rückstellungen nunmehr mit dem Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n. F.). Nach Art. 74 Abs. 6 EG-HGB ist die Neuregelung erstmals auf Jahresabschlüsse für das nach dem endende Geschäftsjahr anzuwenden.