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WP Praxis 2/2017 S. 56

BMF-Schreiben zu den Auswirkungen der Änderung des § 253 HGB auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften

Das zur Auswirkung der Änderung des § 253 HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (a. a. O.) auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften Stellung genommen.

Durch den geänderten § 253 HGB wurde der Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre verlängert (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen bei Abzinsung mit dem neuen durchschnittlichen Marktzinssatz von zehn Jahren und der bisherigen Regelung von sieben Jahren sieht § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre vor; eine Regelung bezüglich einer Abführungssperre für den Fall eines ...