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Hinweise für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat einen ihrer bisherigen Hinweise aktualisiert und einen Hinweis neu herausgegeben, wie die WPK mitteilt (Meldungen vom 15. und , abrufbar unter http://go.nwb.de/tt2pg). Aktualisiert wurde der bisherige Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG. Dabei wurden die Formulierungen zu den von der BaFin beauftragten Prüfungen nun klarer gefasst. Zudem wurden folgende Aspekte aufgenommen: Finanzdienstleistungsinstitute nach § 340 Abs. 4 HGB und Prüfungen nach § 1 Abs. 2a ZAG sind unabhängig von ihrer Größe Gegenstand der Qualitätskontrolle (soweit sie nicht unter § 319a HGB fallen), nach § 264b HGB prüfungsbefreite haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sind dagegen nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle. Neu herausgegeben wu...