Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 15 SF 21/15 EK AS

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Geldentschädigung gemäß § 198 Abs. 1 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens stellt Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II dar. Der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von ALG II geht daher bei Gleichzeitigkeit der Zeiträume der entschädigungspflichtigen Überlänge und der Leistungserbringung nach dem SGB II gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II in Höhe der gewährten Leistungen auf den Leistungsträger über.

2. Der Zeitpunkt der nach § 198 Abs. 3 GVG erforderlichen Verzögerungsrüge ist auf die Gleichzeitigkeit der Zeiträume der entschädigungspflichtigen Überlänge und der Leistungserbringung nach dem SGB II ohne Einfluss.

3. Der Anspruchsübergang führt zum Wegfall der Aktivlegitimation des Leistungsberechtigten für eine Entschädigungsklage.

Fundstelle(n):
WAAAF-90937

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen