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FG Hamburg 26.08.2016 6 V 81/16, BBK 2/2017 S. 53

Buchführung | Hinzuschätzung wegen typischer Fehler in der Buchführung eines Restaurants

Das FA darf bei folgenden Fehlern in der Buchführung eines Restaurants Hinzuschätzungen vornehmen:

  • Die Z-Bons enthalten während des gesamten Jahres keine Stornobuchungen: Nach dem FG widerspricht [i]Keine Stornobuchungenes der Lebenserfahrung, dass ein ganzes Jahr lang keine einzige Fehleingabe in die Registrierkasse erfolgt.

  • Die [i]Journaldaten werden nicht aufbewahrtJournaldaten werden nicht aufbewahrt: Nach dem FG können damit Manipulationen nicht ausgeschlossen werden, weil die Buchungen nicht in der chronologischen Folge des Journals nachvollzogen werden können.

  • Die [i]Programmierprotokolle werden nicht aufbewahrtProgrammierprotokolle zur elektronischen Registrierkasse werden nicht aufbewahrt: Damit ist die Dokumentation zur Kassenprogrammierung nicht mehr lückenlos und die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen nicht mehr gewährleistet.

  • An [i]Bareinnahmen fehlen an mehreren Tagenmeh...