Spekulationsgewinnbesteuerung bei selbst genutzter Ferienwohnung
Leitsatz
Eine Eigennutzung i.S.v.§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG ist bei einer als Zweitwohnung genutzten Ferienwohnung
nicht gegeben, wenn diese nicht aus beruflichen Gründen - etwa im Wege der doppelten Haushaltführung - vorgehalten und genutzt
wird, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 6 Nr. 2 EFG 2017 S. 222 Nr. 3 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 7 NWB-EV 2017 S. 43 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2017 S. 483 UAAAF-90673
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