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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 153/13 EFG 2017 S. 251 Nr. 3

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14

Umsatzsteuer: Handauflegen keine Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes

Leitsatz

Für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG reicht eine bestandene Prüfung zum Heilpraktiker (oder ein entsprechend anerkennungsfähiger ausländischer Prüfungsabschluss) nicht aus; erforderlich ist grds. eine Tätigkeitserlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Abgrenzung zum , BStBl II 2014,126). Eine Tätigkeit als "Heiler" (Handauflegen) ist keine Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 10 Nr. 28
DStRE 2017 S. 1179 Nr. 19
EFG 2017 S. 251 Nr. 3
UStB 2017 S. 170 Nr. 6
KAAAF-90672

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