Versteuerung des Nutzungsentgelts für
die Zurverfügungstellung von Ausgleichsflächen für den Naturschutz
im Jahr des Zuflusses
Leitsatz
1. Das Nutzungsentgelt für
die Zurverfügungstellung von Grundstücken als Ausgleichsflächen
für den Naturschutz (in Form sog. "Ökopunkte") ist im Rahmen der Überschusseinkünfte
grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern.
2. Eine Verteilung gemäß §
11 Abs. 1 S. 3 EStG kommt unabhängig von weiteren Voraussetzungen
nur dann in Betracht, wenn vertraglich eine bestimmte Laufzeit für
das Nutzungsrecht vereinbart worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 26 DStRE 2017 S. 1106 Nr. 18 QAAAF-90670
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