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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 2/16

Gesetze: § 11 Abs. 1 S. 3 EStG

Versteuerung des Nutzungsentgelts für die Zurverfügungstellung von Ausgleichsflächen für den Naturschutz im Jahr des Zuflusses

Leitsatz

1. Das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung von Grundstücken als Ausgleichsflächen für den Naturschutz (in Form sog. "Ökopunkte") ist im Rahmen der Überschusseinkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern.

2. Eine Verteilung gemäß § 11 Abs. 1 S. 3 EStG kommt unabhängig von weiteren Voraussetzungen nur dann in Betracht, wenn vertraglich eine bestimmte Laufzeit für das Nutzungsrecht vereinbart worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 26
DStRE 2017 S. 1106 Nr. 18
QAAAF-90670

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