Clubnächte mit von DJ's abgespielter, von Lichtshows begleiteter Techno- bzw. Housemusik als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
unterliegende Konzertveranstaltungen
Leitsatz
Sog. Clubnächte, bei denen in einem Techno-Club in mehreren Räumlichkeiten mehrere dem Publikum vorab durch ein Programm im
Internet „Running-Order”) namentlich und inhaltlich mit Auftrittszeit angekündigte DJ's unter Begleitung durch eine von Lichtkünstlern
erstellte Lichtshow sehr laute Techno- bzw. House-Musik abspielen, diese u. a. mithilfe eines Mischpults und anderen technischen
Hilfsmitteln wie Computern, Filtern, Effektgeräten, Controllern und Synthesizern verändern und dabei jeweils neue Klangfolgen
und Musikstücke von künstlerischem Charakter schaffen, können auch dann als „Konzerte” i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst.
a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn es keinen Kartenvorverkauf gibt, der Zugang zur Veranstaltung im Belieben
von Türstehern steht, die Gäste tanzen und eine ständige Fluktuation der Gäste gegeben ist (vgl. Rspr. zum Begriff des „Konzerts”).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 12 Nr. 24 EFG 2017 S. 256 Nr. 3 KÖSDI 2017 S. 20207 Nr. 3 UStB 2017 S. 233 Nr. 8 JAAAF-90642
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