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Virtuelle Aktienoptionen
LS+ SV+Für diese Form der Mitarbeiterbeteiligung werden in der Praxis häufig die englischen Begriffe „Stock Appreciation Rights“ und „Phantom Stock Awards“ verwendet. Bei dieser virtuellen Variante der Aktienoptionen (vgl. dieses Stichwort) wird auf die tatsächliche Ausgabe von Aktien verzichtet. Es besteht bei Ausübung kein Recht auf Lieferung von Aktien, sondern ein Recht auf Auszahlung eines Geldbetrags, der von der Kursentwicklung abhängt. Dieser Barausgleich ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.
Sofern der Arbeitnehmer im Erdienungszeitraum dieses Barausgleichs in Deutschland und im Ausland tätig geworden ist, ist das Besteuerungsrecht ggf. auf die jeweiligen Staaten aufzuteilen (vgl. hierzu die Erläuterungen und Beispiele beim Stichwort „Aktienoptionen“ unter Nr. 4 Buchstabe d).