Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands
Nach dem weist ein nichtunternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung i. S. des § 14c Abs. 2 Satz 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt.
Gebührenbescheide (hier eines nichtunternehmerisch tätigen Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung), die sämtliche Merkmale einer [i]infoCenter „Unberechtigter Steuerausweis“ NWB UAAAC-40714 Rechnung aufweisen, sind (unberechtigt i. S. von § 14c Abs. 2 UStG) ausgestellte Rechnungen, auch wenn der fälschlich ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag in die Form des zusätzlichen Hinweises gekleidet ist, dass die festgesetzte Gebühr die Umsatzsteuer umfasst.