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Umsatzsteuer | Gegenleistung für den Abschluss eines Mietvertrags – Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten
Verpflichtet sich der Unternehmer gegen Entgelt, ein Mietverhältnis einzugehen, ist nach dem die Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei.
Nicht nur die entgeltliche Übernahme einer bestehenden Verbindlichkeit genießt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG, sondern auch das Eingehen einer zuvor noch nicht bestehenden Verbindlichkeit. Im Streitfall erhielt die Klägerin 900.000 € von der Eigentümerin eines bebauten Grundstücks dafür, dass sie sich verpflichtete, mit ihr anschließend als Mieterin einen fünfjährigen Mietvertrag zu einem Nettomietzins von monatlich 15.000 € abzuschließen (was für die Vertragslaufzeit 900.000 € ergibt, so dass die Eigentümerin aus dem Geschäft insgesamt einen Zinsvorteil erzielte). Die Gestaltung ebnete für die Grundstückseigentümerin Hindernisse für den ...