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IWB Nr. 1 vom Seite 7

Finale Verluste nach Timac Agro

Final oder nicht final, das ist hier die Frage

Corina Kögel

Nachdem der EuGH die Figur der Finalen Verluste 2005 in der Rechtssache Marks & Spencer aus der Taufe gehoben und erstmals eine echte grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung anerkannt hatte, wurden in der Folgezeit viele Einzelfragen, u. a. auch auf Vorlageersuchen des BFH geklärt. Trotz zum Teil heftiger Kritik durch die Generalanwälte des EuGH, insbesondere der Generalanwältin Kokott, hat der EuGH in zahlreichen Judikaten an seiner Rechtsprechung festgehalten. Auch für den BFH schien die Rechtslage ausweislich seiner letzten Entscheidung zum Thema Finale Verluste aus dem Jahr 2014 geklärt. Das FG Köln war anderer Ansicht und sah noch viele Fragen unbeantwortet, insbesondere welche Anforderungen konkret an die Finalität der Verluste zu stellen sind und rief erneut den EuGH an. Zehn Jahre nach Marks & Spencer hat der EuGH nun in der Rechtssache Timac Agro entschieden und nicht die erhoffte Klarheit geschaffen. So überrascht es nicht, dass die Interpretationen des Urteils weit auseinandergehen. Erkennen die einen darin eine Aufgabe der finalen Verlustberücksichtigung, sehen andere eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung. Vor diesem Hintergru...