Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung eines Vereins als gemeinnützig
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der ges. Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61
AO.
Im Rahmen des Feststellungsverfahrens hat das FA zu prüfen, ob die Satzung den Anforderungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO
entspricht.
Erfüllt die Satzung eines Vereins die Voraussetzungen dieser Vorschrift, ist das FA verpflichtet, die Einhaltung der satzungsgemäßen
Voraussetzungen gesondert festzustellen.
Ein Verein, dessen Zweck die Förderung des IPSC-Schießens ist, ist als gemeinnützig anzuerkennen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 179 Nr. 3 PAAAF-89954
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.