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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 19/13 EFG 2017 S. 199 Nr. 3

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2

Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

Leitsatz

  1. Zur Steuerpflicht von Zinsen aus den in Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen enthaltenen Sparanteilen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG i.d.F. vom .

  2. Zur Einschränkung der Steuerpflicht der Zinsen aufgrund der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG a.F.

  3. Zum Anwendungsbereich des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.

  4. Im Rahmen des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG a.F. kommt es nicht darauf an, ob Schuldzinsen wegen vorhandener bzw. fehlender Einkünfteerzielungsabsicht abziehbar sind oder nicht. Es kommt vielmehr nur darauf an, ob die Schuldzinsen ihrer Rechtsnatur nach WK sind.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 199 Nr. 3
LAAAF-89951

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