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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 2146/12

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

Leitsatz

  1. Zahlungen aus öffentlichen Kassen, die aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen lediglich der Förderung der Tätigkeit des Empfängers dienen, stellen keinen Gegenwert für eine Leistung des Zahlungsempfängers dar und führen nicht zu einem steuerbaren Umsatz.

  2. Ein Kostenzuschuss, den eine Stadt an eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft zahlt, die ausschließlich für die Stadt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages im allgemeinen öffentlichen Interesse liegende Aufgaben der Markt-und Wirtschaftsförderung ausführt, ist Teil der erbrachten umsatzsteuerbaren Dienstleistungen der Gesellschaft.

Fundstelle(n):
WAAAF-89943

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