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Einkommen-/Lohnsteuer | Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017
Mahlzeiten, die arbeitstäglich
unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit
dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die
sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als
Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung
–
SvEV) zu bewerten. Dies
gilt ab gem.
§ 8 Abs. 2
Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer
während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer
doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von
einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit
60 € nicht übersteigt. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2017 sind
– teilweise – durch die Neunte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung vom
(BGBl 2016 I S. 2637) festgesetzt
worden. Demzufolge be...