Arbeitshilfe - Stand: 25.04.2018

Vorsteuerabzug aus einer Entschädigungszahlung bei vorzeitiger Auflösung eines Pachtverhältnisses

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Vorsteuerabzug aus einer Entschädigungszahlung bei vorzeitiger Auflösung eines Pachtverhältnisses:

Sind für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs Leistungen, die vom Unternehmer mit der Absicht bezogen werden, die laufende unternehmerische Tätigkeit zu beenden und gleichzeitig die Gegenstände des Unternehmensvermögens bestmöglich zu verwerten, direkt den Umsätzen aus der Verwertung des Unternehmensvermögens zuzuordnen oder ist ggf. eine Vorsteueraufteilung vorzunehmen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
CAAAF-89902