Arbeitshilfe - Stand: 31.05.2017

Aufteilung eines Erstattungsbetrags nach Köpfen bei zusammen veranlagten Ehegatten gilt auch im Fall der Insolvenz eines Partners?

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Der mit seiner Ehefrau, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, zusammen veranlagte Ehemann begehrt die volle Erstattung der Einkommensteuer, da die Vorauszahlungen ausschließlich durch ihn durch Abbuchung von seinem Konto erbracht worden seien.

Gilt die bisher praktizierte und von der Rechtsprechung gebilligte Aufteilung eines Erstattungsbetrags nach Köpfen bei zusammen veranlagten Ehegatten auch im Fall der Insolvenz eines Partners?

Hätte die Ehefrau zum Verfahren beigeladen werden müssen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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NAAAF-89891